Während der Anteil der über 80-jährigen derzeit 5 % der Gesamtbevölkerung ausmacht, wird dieser bis ins Jahr 2050 auf voraussichtlich 11,5 % ansteigen. Aufgrund dieser Entwicklung wird auch die Anzahl pflegebedürftiger Personen weiter zunehmen.
Integrieren Sie die Pflegevorsorge in Ihre Altersvorsorge. Bei Pflegebedürftigkeit verdoppeln Sie die Höhe Ihrer monatlichen Rente.
- Bei Pflegebedürftigkeit* oder Demenzerkrankung wird die monatliche Pflegerente über die gesamte Pflegedauer monatlich im Voraus ausbezahlt
- Befreiung der Beitragspflicht bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
- Unabhängig von der staatlichen Versorgung
- Kombiniert mit Ihrer LändlePension besteht ein ganzheitlicher Versicherungsschutz für Ihre Pension
- Schutz vor Wertverlust bei optionalem Einschluss einer Dynamisierungsklausel
* Eine genaue Definition finden Sie in den Bedingungen oder bei Wann leistet die LändlePflege?
Sie selbst bestimmen die Höhe der monatlichen Rente und damit auch die Höhe des Versicherungsbeitrags.
Wenn Sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens sechs Monate bei vier der folgenden Grundverrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind:
- Fortbewegen im Zimmer
- Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
- Körperhygiene (Waschen, Kämmen, Rasieren)
- Verrichten der Notdurft
Ihre LändlePflege leistet also unabhängig davon, ob ihnen ein staatliches Pflegegeld zugesprochen wurde. Ebenso besteht Leistungsanspruch bei Demenzerkrankung.
Weil selbst bestimmt leben das Größte ist.