Beitragsregulierung

Die jährliche Beitragsregulierung im Rahmen der Betriebsunterbrechungsversicherung sowie der Betriebshaftpflichtversicherung ist erforderlich, damit der Versicherungsschutz zu jeder Zeit aktuell ist und der Versicherer einen risikogerechten Beitrag vereinnahmen kann.

Die Beitragsberechnung gemäß Versicherungspolizze erfolgt immer im Voraus. Berechnungsgrundlage dafür ist je nach Vereinbarung bei Vertragsabschluss die Lohn- und Gehaltssumme, der Deckungsbeitrag oder der Umsatz. Meist werden die Daten vom vorherigen Geschäftsjahr zur Beitragsberechnung herangezogen.

Der Versicherungsnehmer erhält jährlich einen Fragebogen, um dem Versicherer die Daten für das abgelaufene Geschäftsjahr bekannt zur geben. Aufgrund dieser Daten erfolgt eine Regulierung des im Voraus bezahlten Versicherungsbeitrages.

Begriffsbestimmungen

Lohn- und Gehaltsumme
Anzurechnen sind alle Löhne, Gehälter, Provisionen, Werkvertrags- und sonstige Entgelte – welche Bezeichnung sie auch immer tragen (z.B. Gefahren-, Montage-, Schmutzzulagen, Weggelder usw.) – sämtlicher im Betrieb beschäftigter Personen (auch Heimarbeiter, Leiharbeiter usw.) Als anzurechnende Entgelte gelten auch die Vergütungen an freie Dienstnehmer und/oder Zahlungen auf Honorarbasis und an Leiharbeitsfirmen. Auf das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses kommt es nicht an.

Nicht anzurechnen sind Anteile des Arbeitgebers an den Sozialversicherungsbeiträgen, laufende Haushalt- und Kinderzulagen, einmalige Zahlungen bei Heirat, Geburt eines Kindes, Krankheits-, Unglücks- oder Todesfällen sowie Betriebsveranstaltungen, Betriebs- oder Dienstjubiläen, Abfertigungen, ferne staatliche Familien- und Wohnungsbeihilfen.

Anzahl Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer gelten sämtliche im Betrieb beschäftigten Personen (auch Leih- und Leasingarbeiter und dgl.)

Umsatz
Unter dem Jahresumsatz ist die Summe aller Entgelte für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen zu verstehen, die ein Unternehmen in den Ländern, auf die sich der örtliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes erstreckt, ausführt. Die Erlöse und Lizenzen, aus Veräußerungen eines Betriebes oder Teilbetriebes sowie aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (§ 4 UStG 1994), Umsatz ohne Mehrwertsteuer, sind ausgenommen.

Deckungsbeitrag
Als Deckungsbeitrag im Sinne der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung gilt die Differenz zwischen den betrieblichen Erträgen und den variablen Kosten des versicherten Betriebes.

Als betriebliche Erträge des versicherten Betriebes gelten

  • Umsatzerlöse
  • Bestandveränderungen an unfertigen und fertigen eigenen Erzeugnissen
  • aktivierte Eigenleistungen
  • sonstige betriebliche Erträge

nach Abzug der Skonti und sonstigen Erlösschmälerungen.

Variable Kosten
Als variable (nicht versicherte) Kosten gelten diejenige Kosten, die als Folge einer Betriebsunterbrechung wegfallen oder vermindert werden. Das Beurteilungskriterium für Variabilität ist die Erhaltung der Betriebsbereitschaft.

Zu den variablen Kosten zählen auch Abschreibungen verschleißabhängiger Teile der Betriebsanlage, die während einer Betriebsunterbrechung nicht genutzt werden.

Personalkosten gelten grundsätzlich nicht als variable Kosten.

Fixkosten
Fixkosten sind Betriebsausgaben, die in gleichbleibender Höhe unabhängig von Beschäftigungsgrad (Erwerbsquote) und Auftragslage über ein Geschäftsjahr anfallen. Sie stehen im Gegensatz zu den variablen Kosten des Unternehmens, deren Höhe sich stetig ändert.

Gewinn
Der Gewinn ist der Betrag, der vom Umsatz – also den gesamten Einnahmen eines Unternehmens – nach Abzug aller Kosten übrigbleibt. Der Gewinn beziffert also, wie viel ein Unternehmen „verdient“ bzw. wie viel Überschuss es erzielt hat.

Fristverlängerung

Falls eine Rückmeldung zum angeführten Termin gemäß Fragebogen nicht möglich ist, informieren Sie uns bitte per Mail (beitragsregulierung@vlv.at) mit dem voraussichtlichen Rückmeldedatum. Ansonsten erfolgt eine Pauschalregulierung.

Pauschalregulierung

Was ist eine Pauschalregulierung?
Bei einer Pauschalregulierung erfolgt eine nochmalige Vorschreibung in Höhe eines Jahresbeitrages der Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der Betriebsunterbrechungsversicherung.

Warum wird eine Pauschalregulierung durchgeführt?
Wenn der Versicherungsnehmer nach Ablauf der im Fragebogen angeführten Frist, die Daten nicht bekannt gibt, erfolgt gemäß diesem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen eine Pauschalregulierung, um den weiteren Versicherungsschutz zu gewährleisten. Deshalb ist es wichtig die Daten fristgerecht zu übermitteln und bei Verzug eine Fristverlängerung zu beantragen.

Kann eine Pauschalregulierung im Nachhinein auf die korrekten Werte korrigiert werden?
Ja, allerdings nur innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Zahlungsaufforderung der Pauschalregulierung. Danach ist eine Korrektur nicht mehr möglich.

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